Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer oder der Funktionsraum bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Die Stornierungsfristen werden individuell nach ausgewählter Zimmerrate vereinbart. Sofern diese nicht mit aufgeführt sind, gilt folgende Regelung: Stornierung bis 14 Tage im Voraus 12 Uhr möglich. Bei späteren Stornierungen oder Nichtanreise wird die Reservierung zu 100% berechnet. 14 Tage vor Anreise ist der Gesamtbetrag zu 100% zu bezahlen, damit wir beim Check-in Zeit für Sie haben.

3) Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.

4) Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15:00 Uhr am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

5) Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Hotelzimmer oder Tagungsräume aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung gestellt werden können, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz (auch - soweit zumutbar - außerhalb des Hauses) Sorge zu tragen. Gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag werden hierdurch nicht berührt.

6) Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.

7) Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen, Arrangements, Stellplätzen behält sich das Hotel vor, Kosten in Rechnung zu stellen. Diese werden individuell je nach gebuchter Rate in der Bestätigung mit aufgeführt.

Es können immer unvorhersehbare Gründe auftreten, warum Sie die Reise nicht antreten. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

8) In die Sphäre des Gastes / Leistungsnehmers fallende Störungen des reibungslosen Geschäftsbetriebes, der Sicherheit oder Rufes des Hotels sowie im Falle höherer Gewalt, berechtigen das Hotel zur fristlosen Kündigung. Das gilt auch, wenn das Hotel begründeten Anlass hat, dass derartige Störungen bevorstehen.

9) Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gilt Ziffer 7 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.

10) Hat der Besteller mehrere Hotelzimmer reservieren lassen mit dem Vorbehalt, ggf. weniger Zimmer in Anspruch zu nehmen (Kontingent), sind vom Besteller die tatsächlich benötigte Anzahl der Zimmer und die Anzahl der Personen zum vereinbarten Termin, spätestens aber 40 Tage vor Ankunft, zu melden. Mit Eingang der Meldung werden die übrigen Zimmer zur anderweitigen Vermietung frei. Kosten entstehen dem Besteller insoweit nicht. Erfolgt keine Meldung, geht das gesamte Kontingent zu Lasten des Bestellers. In diesem Falle gilt Ziffer 7 der Allgemeinen Bedingungen entsprechend. Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer / Besteller verpflichtet, dem Hotel bis 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

11) Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Besteller / Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach Ziffer 7, der Allgemeinen Bedingungen, zu berechnen.

12) Liegt zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung eine Zeit von mehr als 6 Monaten, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugunsten oder zu Lasten des Gastes /Bestellers.

13) Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind binnen 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

14) Bei Buchungen von Gruppen oder Arrangements kann das Hotel dem Leistungsnehmer eine Anzahlung in Rechnung stellen. Desweiteren gilt dies auch für Buchungen von mehreren Zimmern und mehreren Übernachtungen. Die Anzahlung ist 30 Tagen vor Anreise zu überweisen. Sollte diese Anzahlung nicht erfolgt sein, kann das Hotel davon ausgehen, dass diese Buchung nicht wahrgenommen wird und somit hat das Hotel das Recht die Übernachtungen anderweitig zu vergeben.

15) Die Benutzung der hauseigenen Parkplatzanlage ist kostenlos, kann aber nur auf eigene Gefahr erfolgen. Es wird keine Haftung vom Hotel übernommen.

16) Für das nicht oder falsch durchgeben von Mitteilungen oder Weckrufen, wird keine Haftung übernommen.

17) Zur Aufbewahrung von Geld- und Wertgegenständen steht Ihnen an der Rezeption ein Safe zur Verfügung. Der Hotelier haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die vertragliche wie auch deliktische Haftung des Hoteliers ist auf die Höhe des Übernachtungspreises beschränkt, wie er sich aus der Buchungsbestätigung ergibt bzw. bestätigt wurde, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für eingebrachte Sachen haftet der Hotelier nach § 701 ff. BGB. Auch insoweit ist die Haftung für eingebrachte Sachen regelmäßig beschränkt.

18) Sofern der Gast Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz (Meschede) Gerichtsstand, wir sind jedoch auch berechtigt, den Gast an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die durch diese Geschäftsbedingungen nicht abgedeckten rechtlichen Gegebenheiten durch die derzeit gültigen Bestimmungen bzw. Gesetze geregelt werden.

19) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:

20) Der Leiter einer Veranstaltung im Hotel gilt als ermächtigt, alle im Rahmen der Organisation erforderlichen Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Veranstalter abzugeben, es sei denn, der Veranstalter beschränkt die Vollmacht des Leiters durch schriftliche Erklärung, die dem Hotel vor Beginn der Veranstaltung zugegangen sein muss.

21) Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

22) Der Veranstalter übernimmt die Mit-Haftung für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

23) Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Hotel.

24) Für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen oder Exponaten, die der Veranstalter in die Tagungsräume eingebracht hat, wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

25) Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Für Beschädigungen, grobe Verschmutzungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die beim Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

26) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

27) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Außerdem gilt die Deutsche Hotelordnung und der gesunde Menschenverstand bzw. der freundliche Wille eines harmonischen Miteinanders.

Landgasthof Seemer, Wenholthausen

Restaurant Landgasthof Seemer
EZ Komfort Nr. 17 EZ
Öffnungszeiten Gastronomie
fr15.00 - 22.00 Uhr
sa11.30 - 22.00 Uhr
so11.30 - 21.00 Uhr
Kücheab 12 Uhr bis 2 Stunden vor Schließung
---
Karfreitag11.30 - 22.00 Uhr
Ostersonntag11.30 - 22.00 Uhr
Ostermontaggeschlossen
1. Mai11.30 - 21 Uhr
Christi Himmelfahrt11.30 - 21 Uhr
Pfingsten So + Mo11.30 - 21 Uhr
Fronleichnam11.30 - 21 Uhr
Jetzt Tisch anfragen
Check-in Zeiten Hotel // Campingplatz
mo - doab 15 Uhr nach Absprache
fr - so15 - 18 Uhr
Frühstück täglich möglich
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2 x E-Ladestation
WLAN inklusive
Nichtraucher-Hotel
Garage für Biker

Anfahrt

Landgasthof Seemer
Südstraße 4
D-59889 Eslohe-Wenholthausen
(Sauerland)
Telefon: +49 2973 570
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    Zertifizierungen

    Kundenstimmen

    „Der Landgasthof Seemer ist ein familiengeführtes Unternehmen mit außergewöhnlichem Wohlfühlfaktor. Man hat sich in jeder Hinsicht willkommen und aufgenommen gefühlt. Das trifft sowohl für Familie Seemer als auch für das nette und sehr freundliche Personal zu. Das Frühstück ließ keine Wünsche offen. Gleiches gilt für das ausgezeichnete Abendessen.
    Wir hatten ein schönes Zimmer mit gepflegtem Ambiente. Der Schlafkomfort war sehr gut. Auf die Sauberkeit im Zimmer und im Bad wurde äußerst penibel geachtet.
    Die Lage des Hotels war prädestiniert für unsere Wandertouren.
    Wir können dieses Hotel nur weiterempfehlen und werden auf jeden Fall wiederkommen.  “
    - Rüdiger-
    „Seit Jahren machen wir immer mal wieder einen Kurzurlaub bei Familie Seemer im Landgasthof. Es ist jedes Mal wie " nach Hause kommen ": die immer sehr herzliche Begrüßung, das so liebevoll hergerichtete Zimmer mit allem Komfort auch im Badbereich, das gute, vielfältige Frühstück und vor allem die so gute, abwechungsreiche heimische Küche. Und dazu immer ein frisches Veltins in dem herrlichen Biergarten, der auch für Kinder ein geschützter, freundlicher Spielplatz ist.
    Es tut gut, hier zu sein, zur Ruhe zu kommen und sich zu erholen.
    Ein schönes Geschenk an Freunde, gemeinsam im Landgasthof ein paar Urlaubstage zu verbringen. Ein herzliches Dankeschön an alle aus der Familie Seemer und dem ganzen Team, die das möglich machen...  “
    - Ursula -
    „Wir waren bereits zum zweiten Mal ein Wochenende im Landhotel Seemer und es war wieder perfekt: Die Zimmer einschließlich Badezimmer sind frisch renoviert und klug geplant, die Inhaberfamilie und Mitarbeiter sehr freundlich und kompetent. Jeder Wunsch wird zeitnah ausgeführt, nichts vergessen und immer ist Zeit für in kleines Gespräch. Zum sehr guten Frühstück werden selbstverständlich sämtliche Kaffeespezialitäten angeboten. Das Essen ist sehr geschmackvoll. Ländliche Küche at its best. und und und!
    Wir kommen gerne wieder!“
    - Gabriele-